Wie würden Sie entscheiden .…?

Dihydrogenmonoxid verbieten?

Vom 10. bis 12. März 1998 wurde von Schülern der 4TB. 5TA und 5TB der Höheren Technischen Bundeslehranstait 1, Linz, Goethestraße, unter Betreuung ihres Fachlehrers Dipl.-Ing. Martin Donat im Fach Siedlungswasserbau gemeinsam mit der oberösterreichischen Wassergenossenschaft eine Befragung und Unterschriftenaktion durchgeführt. Ziel dieser von den Schülern mit großem Engagement durchgeführten Aktion war es, eine breitestmögliche Unterstützung für eine Petition zur Ächtung der potentiell gefährlichen Substanz Dihydrogenmonoxid zu erreichen.

Wie einem Informationsblatt der Interviewer zu entnehmen war, handelt es sich bei Dihydrogenmonoxid um eine potentiell lebensgefährliche Substanz, deren zum Teil extrem schädigende Wirkungen bis zum heutigen Tag offenbar nicht ausreichend Niederschlag in gesetzlich verbindlichen Grenzwerten und Verboten gefunden haben. So wurde nachgewiesen, daß „Dihydrogenmonoxid" …

Durch Name, Adresse und Unterschrift unterstützen die Befragten das Festsetzen gesetzlich verbindlicher Grenzwerte für Dihydrogenmonoxid oder ein völliges Verbot dieser potentiell lebensgefährlichen Substanz.

Von den insgesamt 361 antwortwilligen Befragten sprachen sich 357 für die Forderung aus, sofort gesetzlich verbindliche Grenzwerte oder, wenn nötig, das völlige Verbot der potentiell lebensgefährlichen Substanz Dihydrogenmonoxid festzulegen. Das sind 99 Prozent. Lediglich vier Befragte (ein Prozent) sprachen sich gegen solche Einschränkungen aus.

Wie würden Sie sich entscheiden?

Das Ergebnis macht deutlich, wie unkritisch kritisch, wie sensibel uninformiert und wie leicht vereinnahmbar „der Mann/die Frau von der Straße“ ist. Denn Anlaß der Befragung war der 22. März 1998, Internationaler Weltwassertag.

Dihydrogenmonoxid ist H20 (Wasser).

Quelle: gww aktuell 2a/98


© mi-co.de • Stand: 17.11.2003